Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, die zwischen der DO & CO Hotel München GmbH, Amtsgericht München, HRB 257006 („DO & CO“) mit Dritten („Gast“) abgeschlossen werden, sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen von DO & CO („Vertrag“).
1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende AGB des Gastes werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn DO & CO ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Vertragsabschluss
2.1 Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast DO & CO den Abschluss eines Vertrags an. Der Vertrag kommt erst mit der Reservierungsbestätigung durch DO & CO zustande.
2.2 Es besteht kein Anspruch auf die Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer, wenn dieses nicht ausdrücklich vereinbart und von DO & CO schriftlich bestätigt wurde.
§ 3 Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind abweichend von Satz 1 lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Recht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kurtaxe. Bei Änderungen von Steuer-, Gebühren-, oder Abgabensätzen nach Vertragsschluss sowie der Erhebung von neuen Steuern, Gebühren oder Abgaben nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst, soweit sich diese auf den abgeschlossenen Vertrag erstrecken. Ist der Gast Verbraucher im Sinne des § 13 BGB („Verbraucher“), erfolgt eine Preisanpassung nachden vorstehenden Sätzen nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate („Preisbindungsfrist“) überschreitet. Diese Preisbindungsfrist gilt auch, wenn der Gast Unternehmer im Sinne des § 14 BGB („Unternehmer“) ist, soweit es sich nicht um eine Erhöhung der Umsatzsteuer handelt oder der Unternehmer seinerseits in der Lage ist, die Preiserhöhung an seinen eigenen Vertragspartner weiterzugeben; der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass er die Preiserhöhung nicht weitergeben kann.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis zum Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast direkt oder über DO & CO beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und von DO & CO verauslagt werden. Vermittelte Fremdleistungen führen nicht zu dem Vorliegen einer Pauschalreise.
3.3 Rechnungen von DO & CO werden in Euro ausgestellt und sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug ist DO & CO berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen. Bei Geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, ist DO & CO berechtigt Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pro Jahr zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, DO & CO der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.4 DO & CO ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung in Form der Hinterlegung einer Kreditkarte bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. Für den Fall der Inanspruchnahme einer Sicherheitsleistung stimmt der Gast hiermit ausdrücklich der Belastung der zur Sicherheit hinterlegten Kreditkarte zu.
3.5 DO & CO ist berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn oder während des Aufenthaltes vom Gast eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 3.4 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß Ziffer 3.4 geleistet wurde.
3.6 Der Gast ist nicht berechtigt, eine Forderung von DO & CO mit einer eigenen Forderung aufzurechnen.3.7 Der Gast ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann. Der Gast hat eventuelle Korrekturwünsche im Hinblick auf die Rechnung, insbesondere bzgl. der Adresse des Rechnungsempfängers etc., unmittelbar nach Erhalt der Rechnung anzuzeigen.
§ 4 Stornierung durch Gast/Rücktritt/Nichtinanspruchnahme der Leistungen von DO & CO(„NoShow“)
4.1 Der Gast hat nur dann ein Recht auf schriftliche Stornierung, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Gastes bleiben hiervon unberührt.
4.2 Wurde ein Recht auf Stornierung vereinbart, kann der Gast seine Buchung grundsätzlich bis15 Uhr lokaler Zeit des Vortages des vereinbarten Anreisetags kostenfrei stornieren. Storniert er später, ist eine Stornierungsgebühr von 90 % des vereinbarten Preises für die gesamte Reservierung zu zahlen. Wurde die Penthouse Loft-Suite gebucht, kann der Gast seine Buchung grundsätzlich bis 15 Uhr lokaler Zeit des dritten Tages vor dem vereinbarten Anreisetag kostenfrei stornieren. Satz 2 gilt entsprechend.
4.3 Hat ein Gast für Zeiträume, die sich zu Beginn und am Ende der jeweiligen Buchungsphase nicht um mehr als [zwei] Tage unterscheiden, mindestens [fünf] oder mehr Zimmer gebucht („Gruppenbuchung“), kann der Gast bis 15 Uhr lokaler Zeit des neunzigsten Tages vor dem ersten vereinbarten Anreisetag sämtliche gebuchten Zimmer kostenfrei stornieren. Bis 15 Uhr lokaler Zeit des sechzigsten Tages vor dem ersten vereinbarten Anreisetag können die Hälfte der gebuchten Zimmer kostenfrei storniert werden. Bis 15 Uhr lokaler Zeit des dreißigsten Tages vor dem ersten vereinbarten Anreisetag können 20 % der zu diesem Zeitpunkt noch gebuchten Zimmer kostenfrei storniert werden.
4.4 Ziffer 4.2 und Ziffer 4.3 gelten nicht, soweit andere Stornierungsbedingungen vereinbart sind.
4.5 Ist ein Stornierungsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt DO & CO einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält DO & CO den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung.
4.6 Als Stornierung im Sinne der vorstehenden Regelungen gilt auch eine Veränderung des Vertragsumfangs durch verspätete Ankunft oder vorzeitige Abreise des Gastes, wobei bei der Abreise der „Anreisetag“ gemäß Ziffer 4.2 Satz 1 durch den vorzeitigen Abreisetag ersetzt wird.
§ 5 Stornierungsrecht DO & CO
5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist den Vertrag kostenfrei stornieren kann, ist DO & CO in diesem Zeitraum seinerseits zur Stornierung berechtigt, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage von DO & CO mit angemessener Fristsetzung auf sein Stornierungsrecht nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf Rückfrage von DO & CO mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
5.2 Wird eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung gemäß Ziffer 3.4 und/oder Ziffer 3.5 auch nach Verstreichen einer von DO & CO gesetzten, angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist DO & CO ebenfalls zur Stornierung des Vertrags berechtigt.
5.3 DO & CO ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten bzw. ihn zu aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere wenn
- höhere Gewalt oder andere von DO & CO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- gegenüber dem Gast ein vorläufiges Insolvenzverfahren durch das zuständige Gericht beschlossen wird oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
- Zimmer oder Leistungen schuldhaft unter irreführender oder falscher relevanter Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei z.B. die Identität des Gastes, Zahlungsfähigkeit, die Kreditwürdigkeit (insb. die für die Kreditwürdigkeit relevanten Auskünfte über die eigenen Vermögensverhältnisse) oder der Aufenthaltszweck sein;
- DO & CO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von DO & CO in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von DO & CO zuzurechnen ist;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes des Gastes verordnungs- oder gesetzeswidrig ist und DO & CO dies bekannt ist;
- ein Verstoß gegen § 8 vorliegt.
5.4 Die berechtigte Stornierung, der berechtigte Rücktritt und die berechtigte Kündigung von DO & CO begründen keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
5.5 Die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte von DO & CO bleiben im Übrigen unberührt.
§ 6 Nutzungsmöglichkeiten Hoteleinrichtung/Zimmer
6.1 Die Nutzung der öffentlich zugänglichen Bereiche und Hoteleinrichtungen, ist ausschließlich im Rahmen der jeweiligen Öffnungszeiten möglich. Die aktuellen Öffnungszeiten werden am Eingang der jeweiligen Hoteleinrichtung ausgehängt. Das Hotel behält sich vor, die Öffnungszeiten zu ändern bzw. Einrichtungen ganz oder teilweise zu schließen, insbesondere aufgrund von Umbauarbeiten oder Hotelveranstaltungen oder wenn eine Nutzung aus anderen Gründen nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
6.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, stehen gebuchte Zimmer dem Gast ab 15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung (Check-in-Zeit). Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Am vereinbarten Abreisetag hat der Gast die Zimmer bis spätestens 12 Uhr zu räumen und an DO & CO zu übergeben. Danach kann DO & CO dem Gast aufgrund der verspäteten Räumung und Rückgabe des Zimmers für die vertragsüberschreitende Nutzung ab 14 Uhr 100 % des vollen Zimmerpreises (Listenpreis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet.
§ 7 Haftung des Gastes
7.1 Rauchen ist im gesamten Hotel, auch in den Gästezimmern, nicht gestattet. Bei Missachtung hat der Gast eine Reinigungspauschale in der Höhe von 200 Euro zu entrichten und für den Fall der Unbenutzbarkeit bzw. Unvermietbarkeit der betroffenen Räume dadurch entgangene Umsatzeinbußen zu tragen. DO & CO bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer Schaden entstanden ist. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
7.2 Der Gast haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet auch für Schäden an Gebäude und/oder Inventar, die durch schuldhaftes Handeln eines Familienmitglieds oder eines zu ihm in Beziehung stehenden Dritten entstanden sind, soweit der Gast dem Dritten den Gebrauch des gebuchten Zimmers überlassen hat. Es obliegt dem Gast, sich für derartige Haftpflichtfälle ausreichend zu versichern. DO & CO ist berechtigt, einen Nachweis über eine entsprechende Versicherung zu verlangen.
7.3 In den öffentlichen Bereichen ist das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten des öffentlichen Bereichs eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist nicht möglich. Auf den Zimmern ist die Zubereitung von Speisen untersagt.
7.4 Das Mitbringen eines Haustiers bedarf der schriftlichen Zustimmung von DO & CO. Der Gast ist dazu verpflichtet, den Wunsch, ein Haustier mitzubringen, vorab bekannt zu geben. Sofern eine schriftliche Zustimmung erfolgt, muss der Gast erklären, dass das Haustier unter seiner ständigen Aufsicht steht sowie frei von Krankheiten ist und auch sonst keine Gefahr für andere Gäste und die Mitarbeitenden von DO & CO oder Dritte, die sich auf Geheiß von DO & CO bestimmungsgemäß in den Räumlichkeiten von DO & CO befinden, darstellt. Das Mitführen des Haustieres beim Frühstück, an der Bar sowie dem Restaurant des Hotels ist nicht gestattet. Für das Haustier fällt eine Gebühr von 30 Euro pro Nacht an. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Blinden-, Gehörlosen- sowie anderen vergleichbaren Servicehunde; die Mitnahme dieser Hunde ist vorab anzuzeigen.
§ 8 Unter- oder Weitervermietung gebuchter Zimmer
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von DO & CO.
§ 9 Abtretungsverbot
Ist der Gast ein Unternehmer, ist eine Abtretung von Rechten und/oder Übertragung von Pflichten aus oder im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung durch den Gast nur bei vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von DO & CO zulässig. Dies gilt auch für die Geltendmachung von Ansprüchen im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft.
§ 10 Haftungsausschluss DO & CO
10.1 Die Schadensersatzpflicht von DO & CO ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt nicht,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DO & CO oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von DO & CO beruhen;
- für Schäden, die auf der Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht beruhen. Eine wesentliche Vertragspflicht liegt insbesondere dann vor, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von DO & CO aber auf den Ersatz des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt;
- für Schäden, die durch Verstoß gegen eine von DO & CO gegebene Garantie entstanden sind;
- für Ansprüche aus zwingender gesetzlicher Haftung wie insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die in dieser Ziffer 10.1 stehende Regelung lässt die gesetzliche Beweislastverteilung unberührt.
10.2 Für eingebrachte Sachen des Gastes im Sinne von § 701 BGB haftet DO & CO nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache DO & CO Anzeige macht. DO & CO empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes.
10.3 Sofern der Gast Geld, Wertpapiere oder Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit DO & CO. An allen vom Gast eingebrachten Sachen jeder Art ist hinsichtlich sämtlicher Forderungen, die im Zusammenhang mit vorstehendem Auftrag stehen, mit der Einbringung ein Pfandrecht bestellt.
10.4 Zurückgebliebene Gegenstände des Gastes werden, soweit Sie einen sichtbaren Wert von 10 Euroüberschreiten, nur auf Aufforderung des Gastes innerhalb von sechs Monaten nach dem Fund des Gegenstandes auf Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Danach steht es DO & CO frei, die Gegenstände im Fundbüro abzugeben. Sofern der Gegenstand keinen sichtbaren Wert von über 10 Euro hat, kann DO & CO den Gegenstand dann auch entsorgen.
10.5 DO & CO hat keinen eigenen Hotelparkplatz. DO & CO bietet jedoch die Möglichkeit an, dass DO & CO das Kraftfahrzeug des Gastes in einer Fremdgarage oder auf einem Fremdparkplatz abstellt. Dadurch kommt kein Verwahrungsvertrag zwischen DO & CO und dem Gast zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung des abgestellten Kraftfahrzeugs oder dessen Inhaltsdurch Dritte in der Fremdgarage oder auf dem Fremdparkplatz übernimmt DO & CO keine Haftung. DO & CO haftet lediglich nach Maßgabe von Ziffer 10.1 für Schäden, die beim Bewegen und Abstellen des Kraftfahrzeugs durch einen Mitarbeiter von DO & CO entstanden sind.
§ 11 WLAN und weitere Services von DO & CO
11.1 DO & CO stellt dem Gast in den Gästebereichen und Zimmern kostenfrei den drahtlosen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. DO & CO gewährleistet weder das allgemeine Funktionieren des Internetzugangs noch die unterbrechungs- und störungsfreie Übertragung, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder Verbindungsqualität. Ebenso wenig gewährleistet DO & CO den Zugang in sämtlichen Gästebereichen.
11.2 DO & CO bietet dem Gast kostenfrei die Durchführung eines Weckauftrags an. DO & CO ruft dafür zu der vom Gast bestimmten Uhrzeit über das Hoteltelefon an. Wird der Gast nicht erreicht, ruft DO & CO ein weiteres Mal an. DO & CO haftet hierbei nur nach Maßgabe von Ziffer 10.1.
11.3 DO & CO wird Nachrichten an den Gast kostenfrei weiterleiten sowie nach vorheriger Absprache die Annahme und Aufbewahrung von Post und Warensendungen übernehmen. DO & CO haftet hierbei nur nach Maßgabe von Ziffer 10.1.
§ 12 Verjährung
Alle Ansprüche gegen DO & CO verjähren innerhalb eines Jahres. Dies gilt nicht bei Schadensersatzansprüchen und bei sonstigen Ansprüchen, sofern letztere auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von DO & CO beruhen.
§ 13 Schlussbestimmungen
13.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel. Das vorstehende Schriftformerfordernis findet keine Anwendung bei Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen werden.
13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt bei Vertragslücken. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
13.3 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von DO & CO in München.
13.4 Ist der der Gast Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von DO & CO in München. DO & CO ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
13.5 Der Vertrag, sämtliche Leistungen von DO & CO sowie diese AGB unterliegen ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
13.6 Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist DO & CO darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr abrufbar ist. An den dort angebotenen Verfahren zur alternativen Streitbeilegung nimmt DO & CO derzeit nicht teil. DO & CO ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen